Dienstaufsichtsbeschwerde bei Lehrerinnen und Lehrern: Was ist das und was droht mir dabei?

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgt durch Eltern gegen eine Lehrkraft
  • Häufig sind Streitigkeiten rund um die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers Grund für eine Beschwerde, die jedoch meist keinen ausreichenden Grund darstellen
  • Gravierender ist z. B. ein Fehlverhalten der Lehrkraft, das auf Mobbing einer Schülerin oder eines Schülers hinausläuft
  • Sind die Vorwürfe berechtigt, drohen Konsequenzen wie eine Geldbuße, ein vorübergehender Verweis von der Schule oder in schweren Fällen sogar die Kündigung

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eines der unangenehmsten Dinge, die Lehrerinnen und Lehrer im Schulalltag treffen können. Dabei handelt es sich um eine offizielle Beschwerde über ihr Verhalten, die durch Eltern von Schülerinnen und Schülern bei der Schulleitung eingeht. Ist sie berechtigt, droht im schlimmsten Fall sogar die Kündigung.

Gründe für eine Dienstaufsichtsbeschwerde

Flattert eine Dienstaufsichtsbeschwerde ins Haus, ist das für die Beteiligten kein Grund zur Freude: Es handelt sich dabei um eine schriftliche Beschwerde von Eltern gegen eine Lehrerin oder einen Lehrer. Dieser Brief muss bei der Schulleitung der jeweiligen Schule eingehen. Mindestens eine Stellungnahme sollte die Folge einer Dienstaufsichtsbeschwerde sein. Auch dann, wenn diese unberechtigt ist. Und das ist sie in einigen Fällen.

So greifen enttäuschte Eltern, deren Kind nicht in die nächste Klassenstufe versetzt wurde, manchmal sofort zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie hoffen, dass sie dadurch doch noch die Versetzung bewirken. Doch in der Regel ist das nicht der Fall: Der Großteil dieser Art der Beschwerden hat keine Konsequenzen für die betroffenen Lehrer zur Folge. Ähnlich sieht es meist bei Beschwerden über Zeugnisnoten aus.

Gravierendes und/oder wiederkehrendes Fehlverhalten kann hingegen zu verschiedenen negativen Folgen führen, wie

  • Mobbing einer Schülerin oder eines Schülers,
  • absichtliches Bloßstellen,
  • die Missachtung der Privatsphäre, z.B. indem Inhalte von WhatsApp-Konversationen laut vorgelesen werden.

Konsequenzen für betroffene Lehrerinnen und Lehrer

Kommt die Schulleitung zu dem Schluss, dass die aufgeführten Gründe für die Beschwerde nachzuvollziehen sind, wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet. In diesem muss die betroffene Lehrkraft eine Stellungnahme abgehen und darlegen, warum sie so gehandelt hat. Außerdem wird geklärt, ob die Vorwürfe berechtigt sind und ein Regelverstoß vorlag.

Ist das der Fall, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Bei einem ersten Fehlverhalten wird die Lehrkraft oft nur verwarnt. Bei Wiederholen hingegen, kann der vorübergehende Verweis von der Schule oder auch eine Geldstrafe erfolgen. In besonders schweren Fällen kann die Lehrkraft nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde sogar entlassen werden. Doch üblicherweise wird diese letzte Maßnahme nur umgesetzt, wenn es sich bei dem Vergehen um eine Straftat handelt.

> Gut zu wissen!

> Stellen sich die Vorwürfe als unbegründet heraus, kann die Lehrerin oder der Lehrer selbst gegen die Eltern vorgehen, welche die Beschwerde eingereicht haben. Denn allein durch die Beschuldigung kann der Ruf einer Lehrkraft bereits leiden.

Tipps zur Vermeidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde

Um von vornherein das Risiko für eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu senken, solltest du als Lehrerin oder Lehrer stets ein offenes Ohr für Probleme haben. Gibt es versetzungsgefährdete Schülerinnen oder Schüler, kannst du zum Beispiel schon von dir aus, das Gespräch mit den Eltern suchen. Das schafft auf allen Seiten ein gutes Klima. Treten Schwierigkeiten auf, steigt die Chance, dass sich Eltern erst an dich wenden, bevor sie weitere Schritte einleiten.

Grundsätzlich solltest du dich natürlich an die gängigen Regeln und Richtlinien halten, so bleibst du jederzeit auf der sicheren Seite. Du darfst zum Beispiel nie private Briefe oder Inhalte eines Smartphones laut vorlesen oder mit Dritten über die Noten einer Schülerin oder eines Schülers sprechen. Dass sowohl verbale als auch körperliche Gewalt komplett tabu ist, versteht sich von selbst. Auch das absichtliche Bloßstellen von in bestimmten Fächern eher schwachen Schülerinnen und Schülern solltest du strikt unterlassen.

Fazit: Dienstaufsichtsbeschwerde - meist letzte Maßnahme der Eltern

Keine Angst vor der Dienstaufsichtsbeschwerde: in der Regel ist sie die letzte Maßnahme von Eltern. Wenn du dich als offener Gesprächspartner präsentierst, ist es viel wahrscheinlicher, dass du im Fall der Fälle direkt auf mögliches Fehlverhalten angesprochen wirst. So trägst du nicht nur zu einem positiven Lernklima bei, sondern vermeidest auch unnötige Disziplinarverfahren.