Das Wichtigste in Kürze
- Beamte müssen wie normale Angestellte in der freien Wirtschaft Lohnsteuer zahlen
- Sofern du Verbeamtet bist, fallen keine Sozialabgaben für Dich an
- Als Nicht-verbeamteter Lehrer musst du Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen
- Beamte müssen sich selbst um ihre Kranken- und Pflegeversicherung kümmern
Viele Lehrerinnen und Lehrer werden im Anschluss an das Lehramtsstudium nach erfolgreichem Absolvieren des Referendariats verbeamtet. Hierbei fragst Du Dich vielleicht, ob Beamte Steuern zahlen müssen und wenn ja, welche Steuern anfallen. Außerdem gibt es bei Beamten wichtige steuerliche Unterschiede zu nicht verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern, die wir Dir hier im Beitrag aufzeigen möchten.
Das Wichtigste vorab: müssen Beamte Steuern zahlen?
Kurz und knapp: ja. Auch Beamte müssen Steuern zahlen und somit ihren Teil zur Gesellschaft beitragen. Egal ob du noch Beamter im aktiven Dienst oder bereits in der wohlverdienten Pension bist, Steuern fallen in jedem Falle an. Welche Steuern du zahlen musst und wie hoch diese ausfallen zeigen wir dir auf:
Welche Steuern müssen Beamte zahlen?
Verbeamtete Lehrer müssen von ihrem Bruttoeinkommen genauso wie reguläre Angestellte Lohnsteuer entrichten. Das bedeutet, dass der progressive Steuersatz bei Beamten gleichermaßen wie bei Angestellten greift. Bist du also Lehrer, egal ob verbeamtet oder nicht, musst du mit Lohnsteuern rechnen.
Hinzu kommt: je nachdem in welcher Einkommensstufe du Dich befindest und ob du kirchlicher Anhänger bist, kommen gegebenenfalls Abgaben für die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag hinzu. Bezogen auf die Steuern für Beamte herrscht also eine klare Gleichberechtigung zu anderweitig Beschäftigten.
Da Beamte auch Steuern zahlen, steht es Ihnen natürlich auch frei, eine Steuererklärung abzugeben, um die angefallenen Steuern gegebenenfalls zu mindern. Das heißt, du kannst als Beamter in der Steuererklärung ebenso Werbungskosten ansetzen (wie zum Beispiel auch die Kilometerpauschale – auch Pendlerpauschale genannt). Auch haushaltsnahe Dienstleistungen und andere Kosten kannst du als Beamter geltend machen, um deine Steuerlast zu senken.
Welchen Unterschied haben Beamte zu regulären Angestellten?
Dass Beamte Steuern zahlen müssen und damit den Angestellten ohne Verbeamtung gleichgestellt sind, haben wir bereits festgestellt. Allerdings besteht für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer ein großer Unterschied zu ihren nicht verbeamteten Lehrerkollegen dahingehend, dass Beamte keine Sozialabgaben tragen müssen.
Das bedeutet konkret, dass du als Beamter keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen musst. Lehrerinnen und Lehrer, die nicht verbeamtet sind, müssen diese Beiträge jedoch zahlen.
Im ersten Moment klingt das sehr unfair, jedoch liegt dafür das Bruttogehalt von verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern deutlich unter dem Einkommen von Lehrenden, die nicht in den Genuss der Verbeamtung kommen.
Übrigens: Beamte müssen zwar keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, müssen sich hierfür jedoch selbst um die Absicherung kümmern. Der Dienstherr unterstützt Beamte (und damit auch verbeamtete Lehrer) insofern, als dass er die sogenannte Beihilfe gewährt. Das führt in den meisten Fällen dazu, dass sich Lehrerinnen und Lehrer privat krankenversichern. Dies ist häufig die günstigere und zugleich leistungsstärkere Option.
Wie hoch fallen die Steuern als Beamter aus?
Wir haben dir ein konkretes Beispiel berechnet, um konkrete Steuern von Beamten festzuhalten und um dir einen Eindruck zu geben, was am Ende für dich übrig bleibt. Unser Beispielfall sieht wie folgt aus:
Eine Lehrerin in Baden-Württemberg, eingeordnet in der Besoldungsgruppe A13 mit Erfahrungsstufe 4, zusätzlich verheiratet und mit zwei Kindern. Die Lehrerin ist nicht in der Kirche.
Ausgehend von diesen Werten ergeben sich folgende Bruttogehälter und Abgaben:
Einkommen
- Bruttogehalt 5.068,09 EUR
- Familienzulage 400,41 EUR
Monats Brutto Gesamt 5.468,50 EUR
Abgaben
- Lohnsteuer 1.432,58EUR
- Solidaritätszuschlag 2,33 EUR
Steuerlast Gesamt 1.434,91 EUR Daraus ergibt sich ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 4.033,59 EUR. Du siehst also, dass die Differenz zwischen dem Brutto- und Nettoeinkommen bei Beamten deutlich geringer ist als bei nichtverbeamteten Lehrern. Wärst du beispielsweise Lehrerin bzw. Lehrer mit demselben Bruttoeinkommen, jedoch nicht verbeamtet, dann würde dein Nettoeinkommen bei monatlich lediglich 3.295,67 EUR liegen.
Fazit: Auch Beamte Zahlen Steuern - dafür aber keine Sozialabgaben
Ob Beamte Steuern zahlen müssen lässt sich definitiv mit einem „Ja“ beantworten. Auch Beamte tragen durch ihre Steuerabgaben einen essentiellen Teil zur Gesellschaft bei. Da es in Deutschland über 1,7 Millionen Beamte gibt, ist der Anteil der Steuerzahlenden also sehr hoch. Allerdings zahlen Beamte keine Sozialabgaben, was regulär Beschäftigte hingegen tun.
Als angehender Lehrer solltest du daher im Vorfeld gründlich prüfen, ob du in Deinem Bundesland verbeamtet werden kannst und in welchen Besoldungsgruppen du am Ende landest. Das kann finanziell für dich große Auswirkungen haben.