Das Wichtigste im Überblick:
- Das Referendariat wird in jedem Bundesland vergütet
- Die Höhe ist abhängig vom Bundesland, der Besoldungsgruppe, wie auch dem Familienstand
- Du musst als Beamter auf Widerruf keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abführen
Bei deiner letzten Etappe der Ausbildung zum Lehrer wirst du bezahlt. Du bist in der Regel von deinem jeweiligen Bundesland als Beamter auf Widerruf eingestellt, weswegen dir eine Besoldung als Beamtenanwärter zusteht.
Die Höhe des monatlichen Einkommens eines Referendars lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Gehalt ist abhängig von dem jeweiligen Bundesland und der Besoldungsgruppe. Daraus errechnet sich der Anwärtergrundbetrag. Zudem gibt es die im Beamtenrecht übliche Familienzulage, sofern du verheiratet bist und/oder Kinder hast.
Als Beamter auf Widerruf wirst du sozialversicherungsrechtlich, wie ein Beamter auf Lebenszeit eingestuft und musst somit keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abführen. Dementsprechend hast du auch kein Anrecht auf Arbeitslosengeld. Wichtig zu wissen ist, dass deine Zeit während des Referendariats für die spätere Vorsorge mitzählt.
Deine Besoldung als Referendar ist abhängig von folgenden drei Faktoren:
1. Faktor: Bundesland
Nach der Föderalismusreform 2006 hat in Deutschland jedes Bundesland das Recht die Besoldungshöhe seiner Beamten selbst zu bestimmen. In den Besoldungstabellen sind die Anwärterbezüge für jedes Bundesland aufgelistet.
2. Faktor: Besoldungsgruppe
Die Besoldungsgruppe ist ein entscheidender Faktor für die Höhe des Gehalts, egal, ob du noch im Referendariat steckst oder bereits als ausgelernte Lehrkraft arbeitest. Grundsätzlich wird man als Referendariat in die Besoldungsgruppe eingestuft, in die du auch beim Einstieg ins Lehramt zugewiesen wirst. Dein Eingangsamt (als Grundschullehrer, Gymnasiallehrer,Berufsschullehrer,…) bestimmt somit dein Anwärtergehalt. Lehrer gehören zu der Besoldungsgruppe A.
Angehende Gymnasiallehrer sind in jedem Bundesland der Besoldungsgruppe A13 zuzuordnen. Bei Grundschul-, Werkreal-, und weiteren Schularten gibt es Unterschiede je nach Bundesland. Diese sind oftmals A12 zugeordnet und verdienen deswegen weniger als jene in Stufe A13. Die tariflichen Unterschiede sollen allerdings flächendeckend in allen Bundesländern innerhalb der nächsten Jahre aufgehoben werden.
3. Faktor: Familienzuschlag
Laut Bundesbesoldungsgesetz §§39 f. gibt es für Beamte, sowie Beamte auf Widerruf Familienzuschläge, wenn sie verheiratet sind und/oder Kinder haben. Die Höhe unterscheidet sich wieder je nach Bundesland.
In NRW gibt es beispielsweise für verheiratete, kinderlose Lehreramts-Anwärter einen Zuschlag von 148,24€ monatlich. Mit einem Kind erhöhtsich dieser Zuschlag um 277,30€. Für das Zweite um weitere 129,06€ und ab dreiKindern erhält man für das dritte und jedes weitere Kind 397,13€ im Monat.
In Baden-Württemberg bekommt man als verheirateter Lehramtsanwärter 154,47€. Für das erste und zweite Kind werden monatlich 135,06€ gezahlt und für das dritte und jedes weitere Kind 407,78€.
Was verdient ein angehender Lehrer nun tatsächlich während seines Referendariats?
Wir haben für euch 3 Beispiele rausgesucht:
1. Beispiel:
Angehender Grundschullehrer inBaden-Württemberg mit einem Kind (unverheiratet) Grundbetrag Besoldungsgruppe A12 in BaWü = 1.531,19€
Familienzuschlag Stufe 2 = 261,12€
Summe = 1.792,31€
2. Beispiel:
Angehender Gymnasiallehrer in Nordrhein-Westfalen (nicht verheiratet und keine Kinder)
Grundbetrag Besoldungsgruppe A13Z in NRW = 1.569,43€
Summe = 1.569,43€
3. Beispiel
Angehende verheiratete Berufsschullehrerin Bayern (ohne Kinder)
Grundbetrag Besoldungsgruppe A13Z in Bayern = 1.592,06€
Familienzuschlag Stufe 2 =134,76€
Summe = 1.726,82€
4. Beispiel
Angehende verheiratete Realschullehrerin Schleswig-Holstein mit einem Kind
Grundbetrag Besoldungsgruppe A13 in Schleswig-Holstein = 1.531,19€
Familienzuschlag Stufe 1 = 133,01€
Familienzuschlag Stufe 2 =246,79€
Summe = 1.910,99€
Quelle: Deutscher Beamtenbund (dbb),beamtenbesoldung.org
Welche Abzüge hat ein Beamter?
Wie bereits oben im Beitrag erklärt wirst du als Beamter auf Widerruf sozialversicherungsrechtlich, wie ein Beamter auf Lebenszeit eingestuft und musst somit keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abführen.
Lediglich Steuern und die Beiträge zur Krankenversicherung, müssen übernommen werden. Meist wechseln Lehrer in die private Krankenversicherung, da der Dienstherr (also Land oder Bund) hier Beihilfe zahlt, sich also zu einem gewissen Prozentsatz an Kranken-, Pflege- und Geburtskosten sowie an den Kosten für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte beteiligt – dadurch ist die private Krankenversicherung in der Regel für Beamte die günstigere Alternative. Der Beihilfesatz ist nicht in allen Bundesländern einheitlich.
Fazit: Das Referendariat wird bezahlt. Die Höhe ist jedoch abhängig von einigen Faktoren
Das Referendariat zählt grundsätzlich zu deiner Ausbildung zum Lehrer. Allerdings hast du einen großen Vorteil im Gegensatz zum Lehramtsstudium: Du bekommst es bezahlt. Und da du nun Beamter auf Widerruf bist wirst du sozialversicherungsrechtlich, wie ein Beamter auf Lebenszeit eingestuft und musst somit keine Sozialversicherungsbeiträge – Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung – abführen. Lediglich Steuern und Beiträge zur Krankenversicherung werden deinem Auszahlungsbetrag abgezogen. Die Höhe deines Gehalts richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland, der Besoldungsgruppe, wie auch dem Familienstand.