Zuwendung für Lehrerinnen und Lehrer: Diese Regelungen greifen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuwendungen umschreiben Geschenke und Vorteile, die einen materiellen oder auch immateriellen Wert mit sich bringen.
  • Darunter fallen Geldgeschenke, Sachgeschenke und Gutscheine.
  • Lehrerinnen und Lehrer dürfen grundsätzlich keinerlei Geschenke annehmen, damit sie nicht den Eindruck der Bestechlichkeit erwecken.
  • Ausnahmen bilden zum Beispiel Anlässe wie die Verabschiedung der Klasse, sofern ein bestimmter Betrag nicht überschritten wird.
  • Geduldet werden meist Zuwendungen in maximaler Höhe von 25 Euro, aber eher von der Klassengemeinschaft als von Einzelpersonen.

Ein Geschenk für die Lehrerin oder den Lehrer mag eine nette Geste sein, doch viele wissen nicht, dass es die Lehrkräfte meist gar nicht annehmen dürfen. Die Zuwendungen stehen bereits ab geringen Beträgen unter Strafe. Wer sicher gehen möchte, sollte sich an Geschenke von einem Wert mit maximal zehn Euro halten.

Überblick & Definition von Zuwendung

Zuwendungen sind laut Definition Vorteile mit materiellem oder immateriellem Wert - oder, einfacher formuliert: Geldgeschenke, Gutscheine, Eintrittskarten und Sachwerte. Auch Einladungen zum Essen oder zu einer Urlaubsreise fallen in diese Kategorie. Gerade Lehrkräfte sollten hierüber Bescheid wissen, da sie bei der Annahme solcher Zuwendungen durch ihre Schülerschaft oder die Eltern leicht gegen das Gesetz verstoßen können.

Was allgemein für Lehrerinnen und Lehrer gilt

Allgemein ist keinerlei Art der Belohnung für Lehrkräfte erlaubt. Das heißt: grundsätzlich darfst du keine Geschenke annehmen, die Dir von Schülern oder deren Eltern gemacht werden. Dieses Verbot soll der Bestechung von Lehrkräften vorbeugen und somit verhindern, dass sich bestimmte Vorteile durch Zuwendungen ergeben. Nimmst du trotzdem ein Geschenk an, droht eine Geldbuße oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Wann dürfen Geschenke angenommen werden?

Es gibt aber Ausnahmen. So sollte immer die genaue Situation bedacht werden. Verabschiedest du gerade eine liebgewonnene und jahrelang begleitete Klasse oder liegt der Zeitpunkt der Geschenkübergabe kurz vor der Notenvergabe? Im ersten Fall werden kleine Geschenke toleriert, während sie im zweiten Fall unangebracht sind. Auch die Art des Geschenks ist wichtig; so sind etwa bei Lehrerverabschiedungen gängige Präsente, wie Blumen oder Pralinen, denkbar. Wer zum Abiball eingeladen wird, kann auch eher zusagen als bei der Einladung zu einem unabhängigen Abendessen.

Grundsätzlich können Geschenke mit einem geringfügigen Wert angenommen werden, wie beispielsweise Massenware, Werbegeschenke sowie Selbstgemachtes. Als Faustregel gilt: maximal 25, sicherheitshalber 10 Euro und das auch nur von der Klassengemeinschaft, nicht von Einzelpersonen.

Im Zweifelsfall solltest du die Zustimmung der zuständigen Bezirksregierung einholen, bevor du Geschenke annimmst.

Fazit: Zuwendungen im Zweifel lieber ablehnen!

So schade es auch sein kann und so schwer es Dir auch fallen mag: Du solltest Geschenke Deiner Schüler und auch ihrer Eltern im Zweifelsfall dankend ablehnen. Damit Dein Gegenüber nicht enttäuscht oder sogar beleidigt reagiert, nennst du am besten gleich den Grund, dass es Dir von Rechtswegen her nicht erlaubt ist. So beugst du auch ähnlichen Situationen vor.