Steuererklärung: Nützliche Steuertipps für Lehrerinnen und Lehrer

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Steuererklärung ist für Lehrerinnen und Lehrer nicht verpflichtend, aber sinnvoll
  • Eine bis zu vier Jahre rückwirkende Erklärung ist möglich
  • Typische Dinge, die abgesetzt werden können, sind Arbeits- und Unterrichtsmaterialien
  • Entsprechende Nachweise sind ab einem bestimmten Betrag zwingend nötig
  • Fahrtkosten sind über die Pendlerpauschale absetzbar
  • Dazu kommen Absetzmöglichkeiten durch ein Arbeitszimmer, Klassenfahrten, Telefonkosten und berufliche Versicherungen

Hier ein Fachbuch, dort eine Packung Druckerpapier und dann noch die täglichen Kilometer mit dem Auto zur Schule: Die möglichen Kosten, die im Lehrberuf von der Steuer abgesetzt werden können, summieren sich rasch – und auch die dazugehörigen Belege, weshalb viele Lehrerinnen und Lehrer vor einer Steuererklärung zurückschrecken. Warum sich der Aufwand aber meistens lohnt und was du beachten musst, wenn du dich dafür entscheidest, liest du hier!

Müssen Lehrerinnen und Lehrer überhaupt eine Steuererklärung machen?

Für einige Berufsgruppen, zum Beispiel Selbstständige, ist die Steuererklärung verpflichtend – Lehrerinnen und Lehrer gehören jedoch nicht dazu. Trotzdem empfiehlt sie sich gerade für diese, da Steuerersparnisse wahrscheinlich sind. Meistens ergibt sich ein Vorteil allein durch die vielen Arbeitsmittel, die für den täglichen Unterricht benötigt werden und von der Steuer absetzbar sind. Dazu kommen die Fahrtkosten zur Schule oder die Option, ein Arbeitszimmer zu Hause geltend zu machen.

Es mag zwar etwas mühsam sein, die Belege für die Anschaffungen von Fachliteratur, Schreibpapier, Aktentasche und Co. aufzuheben und zu sammeln – der Vorzug kann jedoch die Anstrengung deutlich überwiegen. Und solltest du einmal wirklich keine Zeit für Deine Steuererklärung finden, kannst du sie bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen!

Arbeits- und Unterrichtsmaterialien absetzen in der Steuererklärung

Die klassischen Arbeitsmaterialien, die du als Lehrerin oder Lehrer von der Steuer absetzen kannst, sind ein Arbeits-PC, ein Drucker und ein Laminiergerät. Je nachdem, worum es sich handelt, musst du in Deiner Steuererklärung die längere Nutzungsdauer berücksichtigen. So wirst du etwa einen Computer sicher über das Steuerjahr hinaus verwenden. Es gibt eine spezielle Tabelle, die Afa-Tabelle, die Dich über den Zeitraum der Abschreibung je Gegenstand informiert.

Auch für den Unterricht relevante (Verbrauchs-)Materialien kannst du, wenn du die jeweiligen Kaufbelege aufbewahrst, steuerlich geltend machen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Schreib- und Druckerpapier
  • Stifte und Taschenrechner
  • Aktenordner für die Übersicht der Unterlagen im Klassenzimmer

Die Materialien kannst du allesamt als Werbungskosten eintragen.

> Gut zu wissen!

> Wenn du Fachliteratur absetzen möchtest, die du überwiegend oder ausschließlich im Unterricht anwendest und besprichst, musst du diesen Zweck in der Steuererklärung plausibel nachweisen. ‍

Fahrten & Arbeitszimmer: Weitere Vorteile in der Steuererklärung

Hast du einen langen Fahrtweg zur Schule, kann auch die Pendlerpauschale für Dich interessant sein. Diese beträgt im Jahr 2022 0,30 Euro je Kilometer ab dem ersten und 0,35Euro je Kilometer ab dem 21. gefahrenen Kilometer. Du kannst die Pauschale sowohl als Autofahrer als auch als Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel ansetzen.

Da du sicher auch zu Hause ein eigenes Arbeitszimmer hast, darfst du als Lehrerin oder Lehrer weitere Kosten geltend machen. Die Bedingungen: Du musst über ein vollständiges Arbeitszimmer verfügen; eine Ecke allein reicht nicht aus. Das Zimmer darf maximal zu zehn Prozent privat genutzt werden. In diesem Fall sind bis zu 1.250 Euro absetzbar. Renovierungskosten und die Möbeleinrichtung sind darin inbegriffen.

Wie werden die Kosten für das Arbeitszimmer berechnet und abgesetzt?

Um zu erfahren, wie viel du für dein Arbeitszimmer ansetzen kannst, musst du die Größe des Raumes und die gesamte verfügbare Wohnfläche kennen. Wie viel Prozent der kompletten Fläche nimmt das Arbeitszimmer ein? Zu diesem Prozentsatz kannst du laufende Kosten, die etwa für die Miete und den Stromanbieter anfallen, bei der Steuer ansetzen.

Zusätzliche Posten für Deine Steuererklärung

Abgerundet wird die mögliche Ersparnis durch Kosten, die für eine Klassenfahrt anfallen, oder die du für Telefonate (z.B. mit den Eltern von Schülerinnen und Schülern) aufwendest. Erstere musst du wie eine Dienstreise behandeln, letztere fallen ebenfalls in den Bereich Werbungskosten. Meist wird hier eine Pauschale von maximal 20 Euro monatlich ohne Nachweise akzeptiert.

Auch beruflich relevante Versicherungen wie eine Berufshaftpflicht und Diensthaftpflicht können bei Lehrerinnen und Lehrern in der Steuererklärung landen und so die Steuerlast merklich mindern.

Fazit: Steuererklärung für Lehrerinnen und Lehrer sinnvoll

Der Aufwand, alle Belege über Deine Anschaffungen und Ausgaben für die Schule aufzuheben, lohnt sich fast immer. Denn Lehrkräfte kommen allein mit den Werbungskosten meist über den dafür vom Finanzamt berücksichtigten Pauschalbetrag von 1.000 Euro. Und jeder Euro, der darüber liegt, verringert die Steuerlast.