Sachversicherungen für Lehrer: Welche brauche ich?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Diensthaftpflichtversicherung ist Pflicht, willst du dich im Schulalltag gegen kleine und große Probleme schützen.
  • Eine spezielle Rechtsschutzversicherung gehört heute aus gutem Grund zur Grundausstattung jedes Lehrer-Versicherungspakets.

Sachversicherungen für Lehrer: welche gibt es?

Egal, ob du an einer Grundschule, Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschule, einem Berufskolleg oder in der sonderpädagogischen Förderung arbeitest – ohne entsprechenden Sachversicherungsschutz solltest du nicht unterrichten. Zu Sachversicherungen zählen diejenigen Versicherungsarten, die Schäden an Sachwerten sowie Haftungsrisiken abdecken. Zu den ersten gehören etwa Hausrat-, Kfz- und Gebäudeversicherungen, zu letzteren beispielsweise die private Haftpflichtversicherung.

Lehrerinnen und Lehrern tragen aufgrund der Aufsichtspflicht über viele Kinder hohe Verantwortung. Denn nicht nur die Kleinen in der Grundschule sind für Unfälle anfällig, auch die älteren Kinder sind auf Schulausflügen, bei naturwissenschaftlichen Experimenten oder bei Unachtsamkeit im Unterricht trotz Aufsicht nicht vor Missgeschicken gefeit. Die juristische Angriffslust von Eltern kennt ebenfalls keine Schulbindung.

Deshalb sollten Lehrkräfte mindestens eine Diensthaftpflichtversicherung inklusive Schüsselverlustrisiko und eine Rechtsschutzversicherung abschließen, deren Konditionen auf Lehrkräfte zugeschnitten sind.

Versicherungen für unterschiedliche Anstellungsformen

Bei der Absicherung gelten unterschiedliche Regeln für Lehrkräfte, die verbeamtet, angestellt oder freiberuflich tätig sind. Honorarkräfte wie Nachhilfelehrer müssen eher persönlich haften als verbeamtete Lehrer, weswegen sie sich besonders umfassend absichern sollten. Dies gilt auch für Referendare, die zwar schon Lehrtätigkeiten ausüben, aber nicht unbedingt als volle Lehrkraft gelten. Solltest du unsicher sein, welche Versicherung für dich am meisten Sinn ergibt, informiert dich dein persönlicher MLP Berater gern!

Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer und Lehrerinnen: Ein Muss!

Es ist der Albtraum jeder Lehrkraft: Ein Kind verletzt sich im Unterricht. Egal, ob ein unglücklicher Sturz im Sportunterricht oder ein fehlgeschlagenes Experiment in der Chemie-Stunde – die Konsequenzen können nicht nur für das Kind, sondern auch für den Lehrer oder die Lehrerin verheerend sein.

Ereignet sich ein Unfall, obwohl ein Lehrer die Kinder aktiv beaufsichtigt hat, haftet in der Regel der Staat beziehungsweise das Bundesland als Dienstherr des Lehrers. Anders sieht es aus, wenn die Lehrkraft ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Dabei wird unterschieden zwischen Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Im Fall von grober Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz kann die verantwortliche Lehrkraft durch den jeweiligen Dienstherr in Regress genommen werden.

Auch bei Schäden oder dem Abhandenkommen bei Gegenständen werden Lehrerinnen und Lehrer zur Kasse gebeten. Denn für Lehrkräfte gilt, dass sie für jegliche Schäden, die sie während ihrer Lehrtätigkeit herbeiführen oder verantworten, mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Der Dienstherr, also das jeweilige Bundesland, kann dafür nicht belangt werden.

Da Lehrkräfte also ein ganz spezielles Berufshaftungsrisiko haben, sollten sie in jedem Fall eine eigene Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Diese schützt Lehrerinnen und Lehrer vor den Ansprüchen, die bei einem Schaden an Personen, Gegenständen oder Vermögen entstehen können. Sie sichert Lehrkräfte ab vor den finanziellen Konsequenzen, sollte im Unterricht oder bei einer Klassenfahrt oder Ausflügen etwas passieren. Beschädigen deine Schüler beispielsweise bei einer Klassenfahrt die Betten in einer Unterkunft, kommt deine Versicherung für den Schaden auf.

Auf diese Konditionen kommt es an

Möchtest du eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer abschließen, solltest du genau auf die jeweiligen Konditionen achten. Bedenke außerdem, dass sich die Versicherungen je nach Anstellungsart unterscheiden können: Während bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit die Lehrkräfte selbst haften, übernimmt der Dienstherr von Lehrern und Lehrerinnen im öffentlichen Dienst bei mittlerer Fahrlässigkeit den Schadenersatz. Eine Honorarkraft muss hingegen selbst haften.

Auch wenn es Angebote für Sonderformen der Haftpflichtversicherung gibt, beispielsweise als Gruppentarif für eine Schulklasse für die Dauer einer Klassenfahrt, lohnt sich eine permanente Haftpflichtversicherung für Lehrer allemal. Denn für einen überschaubaren Beitrag kannst du sich so vor den großen finanziellen Problemen schützen, die ein kleines Missgeschick mit sich bringen kann – und die deine Lehrlaufbahn über Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte hinweg beeinträchtigen könnten.

Schlüsselverlustrisiko: Finanzieller Schutz bei Verlust von Dienstschlüsseln

Idealerweise enthält deine Diensthaftpflichtversicherung bereits eine Klausel für Dienstschlüssel. Ist dies nicht der Fall, solltest du das ergänzende Schlüsselverlustrisiko für deinen dienstlichen Schlüsselbund miteinschließen. Als Lehrer oder Lehrerin bist du schließlich im Besitz diverser Schlüssel, meist Sicherheitsschlüssel, für alle möglichen Räume und Gebäude. Kommt dir dein Dienstschlüsselbund abhanden, müssen alle Schlösser der Schule ausgetauscht werden – und das ist extrem teuer.

Rechtsschutzversicherung: Schutz vor Rechtskosten

Immer häufiger werden Dispute per Anwalt oder gar Gericht verhandelt. Streitigkeiten im Schulumfeld sind davon leider nicht ausgeschlossen. Umso wichtiger ist eine umfassende Rechtsschutzversicherung, damit du mit den eventuell entstehenden Kosten nicht allein gelassen wirst. Vorgeworfene Straftaten wie Gewalt gegen Schüler oder die Verletzung der Aufsichtspflicht können bei juristischen Auseinandersetzungen schnell horrende Summen Kosten. Eine Rechtsschutzversicherung, die eine Berufsrechtsschutzklausel sowie einen Spezial-Strafrechtsschutz enthält, spart hier viel Zeit und Nerven.

Übrigens: Drohen Eltern mit einer Klage wegen unfairer Notenvergabe, können sie nicht dich als Lehrkraft direkt verklagen, sondern nur deine Schule. Dennoch ist ein umfangreicher Versicherungsschutz unverzichtbar für alle Lehrerinnen und Lehrer.