Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Dienstunfähigkeitsversicherung bietet verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern finanzielle Unterstützung im Falle einer Dienst- oder Berufsunfähigkeit, indem sie eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente (DU-Rente) auszahlt.
- Die DU-Rente erhalten Beamte zusätzlich zu anderen Rentenansprüchen und dient zur Erhaltung des Lebensstandards.
- Es gibt viele Punkte, auf die verbeamtete Lehrkräfte bei ihrer DU achten sollten – beispielsweise die echte Dienstunfähigkeitsklausel.
Wovor schützt eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Seinen Beruf infolge von Unfällen oder Erkrankungen nicht mehr ausüben zu können, ist eine große Sorge vieler Berufstätiger – auch von Lehrkräften. Bei verbeamteten Lehrern spricht man nicht von Berufs-, sondern von Dienstunfähigkeit. Als dienstunfähig giltst du, wenn du aufgrund von gesundheitlichen Gründen, körperlichen oder geistig nicht mehr deinen Dienstpflichten nachkommen kannst. Dies gilt sowohl für eine permanente als auch für eine vorübergehende Dienstunfähigkeit. Zu den häufigsten Ursachen für Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit gehören psychische Erkrankungen und Rückenleiden.
Schon wenn du innerhalb von sechs Monaten drei Monate lang gesundheitsbedingt deinen Dienstpflichten nicht nachkommen kannst und dies voraussichtlich in den nächsten sechs Monaten weiterhin nicht kannst, kann dich dein Dienstherr frühzeitig in Pension schicken. Umso wichtiger ist es, dass du dich finanziell für diesen Fall abgesichert hast. Deshalb empfiehlt sogar der deutsche Staat ausdrücklich, eine solche Versicherung abzuschließen.
Gut zu wissen: Die Mindestversorgung für Bundesbeamte beträgt knapp 1.800 Euro oder 35 Prozent der bisherigen Dienstbezüge, je nachdem, welcher Wert höher ist. Der Maximalwert beträgt 71,75 Prozent der Dienstbezüge. Wenn eine gewisse Altersgrenze erreicht ist, wird aus dem Ruhegehalt das Altersruhegehalt in gleicher Höhe. Die klaffende Versorgungslücke zwischen den bisherigen Dienstbezügen und dem Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit wird durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung, auch DU genannt, geschlossen.
Unterschiede: Dienstunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
Achtung, Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit! Bist du verbeamtet, solltest du eine DU als Sonderform der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen. Versicherungen nutzen für eine Dienstunfähigkeit andere Parameter als bei einer Berufsunfähigkeit.
Bist du nicht verbeamteter, sondern angestellter Lehrer, solltest du entsprechend eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um die Versorgungslücke im Falle einer Berufsunfähigkeit durch Erkrankungen zu schließen. Bei einer BU greift die sogenannte 50-Prozent-Hürde: Das bedeutet, dass die Versicherung erst bei einer fünfzigprozentigen Berufsunfähigkeit mit voller Leistung eintritt. Bei einer DU gibt es eine solche Hürde nicht. Dein Dienstherr könnte dich also auch schon bei 25 Prozent Dienstunfähigkeit vorzeitig in Pension schicken, obwohl du theoretisch noch nicht berufsunfähig bist. Deshalb ist es umso wichtiger, dass du dich umfassend absicherst und diese Sonderform der BU wählst.
Dienstunfähigkeitsversicherung: Ab wann braucht man sie?
Tatsächlich solltest du direkt zu Beginn deiner Lehrerkarriere über eine DU nachdenken. Denn erst wenn du nach einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren, die dir als Wartezeit angerechnet werden, Vollbeamter bist und nicht mehr Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe, hast du Anspruch auf ein Ruhegehalt. Solltest du zuvor aufgrund von psychischen oder körperlichen Erkrankungen aus dem Dienst ausscheiden müssen, gehst du in die gesetzliche Rentenversicherung über. Wohl dem, der sich schon früh mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung gegen Verdienstausfälle abgesichert hat!
Außerdem sparst du bei einem frühen Abschluss viel Geld. Schließlich sind die Startbeiträge niedriger als bei einem späteren Beginn deiner Dienstunfähigkeitsversicherung. Viele Versicherungen bieten zudem Schutz ab dem ersten Tag, ohne weitere Wartezeit. Deshalb entscheiden sich viele junge Lehrerinnen und Lehrer beim Dienstbeginn für eine umfassende DU.
Echte Dienstunfähigkeitsklausel
Prüfe, ob deine DU eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Denn solltest du als Lehrkraft im öffentlichen Dienst von deinem Dienstherrn als dienstunfähig erklärt werden, bewirkt die echte Klausel, dass ein amtlicher Bescheid für den Anspruch auf Inkrafttreten deiner Versicherung ausreicht. Die Versicherung muss dann nicht selbst beurteilen, inwiefern du tatsächlich als dienstunfähig giltst, was, wie bereits erwähnt, nicht gleichzusetzen ist mit berufsunfähig.
Versicherungshöhe an Lebensstandard anpassen
Passe die Höhe deines Bedarfs an deine individuelle Situation und deinen tatsächlichen Lebensstandard an. Hier gibt es keine Lösung, die für jede Lehrkraft passt – achte daher darauf, dass die Summe deiner Dienstunfähigkeitsversicherung tatsächlich die Versorgungslücke schließt, die der Ausfall verursacht.
Versicherungen für Beamtenanwärter
Bist du noch Beamtenanwärter, solltest du unbedingt darauf achten, dass deine Versicherung dich absichert, auch wenn du noch kein Beamter auf Lebenszeit bist. Viele Anbieter räumen flexible Klauseln ein, damit du auch als Anwärter schon ausreichend abgesichert bist, solltest du unglücklicherweise bereits zu Beginn deiner Lehrerlaufbahn dienstunfähig werden. Viele Lehrkräfte haben bei dem Gedanken an eine etwaige Dienstunfähigkeit ein mulmiges Gefühl. Gerade deshalb solltest du dieses Thema aktiv angehen und dich gegen alle Eventualitäten absichern. Bei allen Fragen unterstützt dich dein persönlicher MLP Berater und informiert dich gern zu allen Themen rund um die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrkräfte!